Aktuell

Verwaltungsgerichtsentscheid

Das Urteil des Verwaltungsgerichts in unserem Rekursverfahren ist kurz vor Weihnachten bei uns eingegangenen. Das Gericht stützt die Argumentation des Rekursgerichts nicht nur vollständig, es verschärft das vorausgegangene Urteil sogar noch. Das geplante Bauvorhaben sei aufgrund der zu grossen Lärm-Grenzwertüberschreitungen von vornherein nicht bewilligungsfähig. Die Baubewilligung sei uns von der Stadt zu Unrecht erteilt worden. Das Urteil kam nicht ganz unerwartet. So hat das Bundesgericht in einem vergleichbaren Projekt an der Bederstrasse ein ähnliches Urteil gefällt.

Nach genauer Prüfung und Chancenabwägung hat der Vorstand entschieden, das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Der Neubau ist für uns deswegen aber nicht gestorben.

Wir gehen davon aus, dass sich die Ausgangslage mittelfristig ändern wird und damit ein bewilligungsfähiges Projekt für uns wieder möglich wird.

Rekurs, Urteil und Beschwerde

Im Juli 2019 lag der Bauentscheid der Stadt Zürich vor. Gegen diesen wurde von Bewohnern des Zanggerwegs Rekurs eingereicht. Im November kamen Rekurspartei, BGO und Gericht bei einem sogenannten Augenschein vor Ort zusammen, um die Argumente zu veranschaulichen.

Gegen das Urteil hat die BGO am 7. Juli 2020 beim Verwaltungsgericht (zweite Instanz) Beschwerde eingereicht. Darin werden zum einen Verfahrensfehler gerügt. Zum anderen wird bewiesen, dass die BGO alles unternommen hat, um ein Projekt zu entwickeln, dass in der Gesamtbetrachtung den Lärmschutz am besten berücksichtigt.

Aufgrund der möglichen langen Verfahrensdauer wird zu einem späteren Zeitpunkt über den Objektkredit abgestimmt.

Projektablauf Ersatzneubau "Untere Winterthurerstrasse"

 Ersatzneubau Zeitplan

Projektbeteiligte

Planerteam

Architekten
Das Atelier Abraha Achermann setzt die Anforderungen der Bauherrschaft (BGO) in die Architektur um. Die Architekten entwickeln und planen das gesamte Bauvorhaben über alle Phasen. Sie sind zusammen mit dem Baumanagement verantwortlich für die Gesamtleitung, Koordination der Planer, Umsetzung der behördlichen Auflagen sowie der Realisierung des Bauvorhabens.

Baumanagement
Steiner Hutmacher Bauleitung ist für das Kostenmanagement sowie die Leitung der Bauarbeiten verantwortlich. Das Baumanagement führt die Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Baugewerke durch, und ist verantwortlich für die korrekte Ausführung, Kosten- und Qualitätskontrolle sowie Terminplanung und Logistik auf der Baustelle.

Landschaftsarchitekt
Kolb Landschaftsarchitektur projektiert hauptsächlich die Aussenräume. Die Landschaftsarchitekten sind für die Begrünung/Bepflanzung wie auch für die Programmierung (Bespielung) und Materialisierung des Aussenraums zuständig.

Bauingenieurwesen
Schnetzer Puskas Ingenieure planen die Tragstruktur, die Baugrube und Fundation des Bauwerks und sind für die Berechnung und Dimensionierung der tragenden Bauteile verantwortlich.

Bauphysik
Die Firma Raumanzug bearbeitet in Rücksprache mit dem Planerteam bauphysikalische und konstruktive Themen zur Nachhaltigkeit/Bauökologie, zum Wärmedämmkonzept sowie zum Feuchteschutz, Lärmschutz, Schallschutz und der Raumakustik.

HLS-Planung
Die Böni Gebäudetechnik AG  projektiert die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen der Gebäude und ist für die Fachkoordination sowie die Planung der Grundleitungen verantwortlich.

Elektroplanung
Mettler + Partner planen vorwiegend die Starkstrom- und Schwachstromanlagen der Gebäude. Auch die Planung der Photovoltaikanlage auf dem Flachdach obliegt Mettler + Partner.

Bauherrenvertretung

Die BGO hat die Firma Hämmerle + Partner mit der Bauherrenvertretung beauftragt. Diese ist in allen Phasen (Vorprojekt bis Inbetriebnahme) für die Kontrolle und Ausführung der Beschlüsse der Bauherrschaft (BGO) verantwortlich.