FAQ

Was beinhaltet eine Mitgliedschaft bei der BGO?

Eine Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Oberstrass (BGO) bietet nicht nur preiswerten Wohnraum, sondern auch die Möglichkeit, aktiv am gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen. Mitglieder bringen ihre Ideen ein, gestalten das Zusammenleben mit und tragen zur Weiterentwicklung der Genossenschaft bei.

Neben der Verzinsung der Anteilscheine und dem Stimmrecht an der Generalversammlung profitieren Genossenschafter:innen von zahlreichen weiteren Vorteilen, darunter naturnahe Gärten, nachhaltige Projekte und die Teilnahme an Interessensgruppen. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Darlehenskonto einzurichten und in Notfällen Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds zu beantragen.

Wie werde ich Mitglied?

Der Beitritt in die BGO erfolgt ausschliesslich mit der Unterzeichnung eines Wohnungs-Mietvertrags und der vollständigen Einzahlung der Genossenschaftsanteile.

Bis zu jede zweite neu zu vermietende Wohnung geht an externe Interessent:innen und wird im Bereich Vermietung ausgeschrieben.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Statuten und im Vermietungsreglement im Bereich Downloads.

Wie viel beträgt das Anteilscheinkapital für eine Wohnung?

Es werden zwei Kategorien von Anteilen ausgegeben:

  1. Der Mitgliedschaftsanteil beträgt Fr. 3’000.– und ist Voraussetzung für die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte.
  2. Der Wohnrechtsanteil ist zusätzlich zu zeichnen, er bemisst sich nach dem Umfang des beanspruchten Wohnraums. Die Berechnung des Wohnrechtsanteils finden Sie im Vermietungsreglement.
Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Wir berücksichtigen ausschliesslich Bewerbungen für offiziell ausgeschriebene Wohnungen. Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche keinen Einfluss auf die Wohnungsvergabe haben.

Alle verfügbaren Wohnungen werden ausschliesslich hier veröffentlicht. Bitte bewerben Sie sich direkt über die dort angegebenen Anweisungen.

Spontanbewerbungen & Warteliste

Aufgrund der hohen Nachfrage können allgemeine Mietanfragen und Blindbewerbungen nicht entgegengenommen werden. Zudem führen wir keine Warteliste.

Welche Wohnungen & Belegungsvorschriften gibt es?

Um eine faire und sinnvolle Verteilung der Wohnflächen zu garantieren, gibt es bei der BGO folgende Belegungsvorschriften bei Neuvermietungen:

Maximale Wohnungsgrösse

1 Person 68 m2
2 Personen 80 m2
3 Personen 100 m2
4 Personen 130 m2
5 Personen 145 m2
6 Personen 160 m2

Die BGO ist bestrebt, Wohnungen möglichst gut zu belegen. Der obige Verteilschlüssel dient lediglich als Richtwert, aus dem sich kein unmittelbarer Anspruch ableiten lässt. Weitere Informationen finden Sie im Vermietungsreglement.

Sind Haustiere erlaubt?
  • Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen und Sittichen ist erlaubt.
  • Die Haltung von Katzen erfordert eine schriftliche Zustimmung.
  • Die Haltung von Hunden ist nicht gestattet.