Organisation
Der Vorstand der BGO ist zuständig für die Leitung der Genossenschaft. Neben der Führung der Geschäftsstelle leistet er in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden die Kommissionsarbeit.
Der Vorstand der BGO ist zuständig für die Leitung der Genossenschaft. Neben der Führung der Geschäftsstelle leistet er in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden die Kommissionsarbeit.